Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 88/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 22.03.2005 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die für Frau L N entstandenen Kosten in Höhe von 7.329,34 Euro zu erstatten. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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