Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 85/05 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.09.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig ab August 2005 bis einschließlich Februar 2006 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in Höhe von 537,95 EUR monatlich zu erbringen.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen.


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