Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 21/05 KA

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 07.11.2005 geändert.

Der Streitwert für das Verfahren S 16 KA 15/04 wird auf 531.562,50 Euro festgesetzt. Dieses Verfahren ist gebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.


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