Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 22/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch im zweiten Rechtszug die Gerichtskosten und die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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