Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 30/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.01.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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