Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AL 8/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.12.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.


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