Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 114/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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