Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RJ 58/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.04.2002 wird zurückgewiesen. Die gegen den Bescheid der Beklagten vom 05.11.2003 gerichtete Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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