Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 12/06 KR

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.01.2006 geändert. Dem Kläger wird ratenfreie Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus H gewährt.


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