Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 (16) KR 338/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 15.10.2003 insoweit geändert, als Zinsen nur in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz zu zahlen sind. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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