Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 51/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.02.2005 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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