Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 52/06 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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