Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 57/06 KR ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23. Mai 2006 geändert und der Antrag der Antragstellerin abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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