Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 1/06 R ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 27. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 117.339 EUR festgesetzt.


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