Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 AS 39/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.02.2006 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 07.12.2004 in der Fassung des Bescheides vom 15.03.2005, des Widerspruchsbescheides vom 24.03.2005 sowie der Änderungsbescheide vom 31.03.2005 und 25.05.2005 verurteilt, dem Kläger zusätzlich zu den bereits gewährten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch darlehensweise seine Tilgungsleistungen für die von ihm bewohnte Wohnung im Hause N Straße 00 in C gemäß Tilgungsplan (000) der O Allgemeinen Versicherungs-AG vom 01.08.2002 ab dem 01.03.2005 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zur Hälfte. Die Revision wird zugelassen.


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