Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 28/06 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 06.07.2006 geändert. Dem Antragsteller wird für das Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K, L-weg 00, F, bewilligt.


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Referenzen

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