Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 94/06 SO

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 15.05.2006 geändert und die Kostenrechnung vom 06.04.2006 insgesamt aufgehoben.


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