Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 31/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.01.2006 geändert. Der Bescheid vom 10.01.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2005 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 31.12.2004 Arbeitslosengeld ohne Anrechnung eines Minderungsbetrages nach § 140 SGB III zu zahlen. Die Revision wird zugelassen.


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