Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 P 49/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 11.04.2005 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen


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