Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 28/06 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr einstweiligen Rechtsschutz versagenden Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 7. April 2006 wird zurückgewiesen, nachdem das SG der Beschwerde nicht abgeholfen hat (Entscheidung vom 20.06.2006). Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird im Anschluß an die Entscheidung des SG auf 25.000.- EUR festgesetzt.


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