Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 20/06 AL NZB

Tenor

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29.08.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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