Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 69/06 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.08.2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren vor dem Sozialgericht wird unter Änderung des Beschlusses vom 23.08.2006 auf 5.244,24 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf 5.244,24 Euro festgesetzt.


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