Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 56/06 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02. Juni 2006 geändert. Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin N Prozesskostenhilfe bewilligt.


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