Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 283/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28. September 2004 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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