Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 (1) AL 105/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.10.2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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