Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 55/07 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 13.02.2007 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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