Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 18/07 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 09.01.2007 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten haben die Beteiligten einander für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.


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