Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 7/07 SO

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.12.2006 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. D, W-Straße 0, E zu ihrer Vertretung beigeordnet.


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