Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 22/07 AY ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.02.2007 wird zurückgewiesen. Den Antragstellern sind auch im Beschwerdeverfahren Kosten zu erstatten. Den Antragstellern wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin U aus L Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens bewilligt.


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