Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 77/07 AS ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.04.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren.


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