Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 AS 88/06

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln 13.06.2006 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den in der mündlichen Verhandlung ergangenen Änderungsbescheid vom 18.06.2007 wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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