Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 44/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 19.07.2006 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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