Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 31/07 AY ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.03.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.


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