Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 R 2/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Verfahrens in zweiter Instanz. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 9.331,02 EURO festgesetzt.


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