Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 14/07 AL NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.03.2007 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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