Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 11/05

Tenor

Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2007 wird im Entscheidungsausspruch (Erster Absatz, Bestätigung des erstinstanzlichen Gerichtsbescheids) auf Seite 2 wie folgt berichtigt: Gestrichen wird: "Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 07. November 2004 zurückgewiesen." Richtig eingefügt wird stattdessen: "Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 07. November 2004 wird zurückgewiesen."


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