Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 122/07 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 23.07.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 18. und 21.05.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des ersten Rechtszuges zu 2/3 und des Beschwerdeverfahrens in vollem Umfang zu erstatten.


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