Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 (14) R 140/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 06. März 2006 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 04. Oktober 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Mai 2005 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit als Moderatorin der Sendung "Deutschlandradio L, O-gespräche am Telefon" für die Klägerin nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern selbständig tätig ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Revision wird nicht zugelassen.


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