Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 2/07 R ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.06.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 656.881,47 Euro festgesetzt.


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