Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 36/07 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.07.2007 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Beiladung der Stadt U wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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