Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 20/07 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.05.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens auch in zweiter Instanz. Der Streitwert wird auf 13.560,04 EUR festgesetzt.


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