Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 SO 14/07

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 07.03.2007 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 926,44 EUR festgesetzt.


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