Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 78/07 AY

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.09.2007 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, E, beigeordnet.


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