Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 55/07 AS ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.08.2007 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt K, P 00, L beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.