Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 281/07 AS ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.10.2007 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch für das Beschwerdeverfahren.


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