Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 157/07 AS

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.09.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren


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