Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 307/07 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 08.11.2007 abgeändert. Der Klägerin wird zur Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus E beigeordnet.


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