Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 54/07

Tenor

Die Berufung des Klägers wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 25.564,59 Euro festgesetzt.


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