Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 271/07 AS

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.09.2007 wird aufgehoben. Der Klägerin wird für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus H für die Zeit ab Antragstellung gewährt.


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