Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 221/07 U

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 2 KN 78/07 U durch den gerichtlichen Vergleich vom 09.08.2007 erledigt worden ist. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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